AGB

1. Alle Aufträge werden nur zu nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen generell der Schriftform.

2. Ausführung: Wir verpflichten uns zu guter, sachgemäßer Ausführung. Die Teppich- und Polsterreinigung erfolgt im Rahmen der AGBs. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen. Die Entfernung von Verschmutzungen und Verfleckungen kann nur soweit vorgenommen werden, als dies nach dem fachlichen und technischen Stand der modernen Teppich- u. Polstermöbelreinigung möglich ist.

3. Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch eine nicht offenkundige Beschaffenheit des eingelieferten oder zu bearbeitenden Teppichs bzw. Polstermöbels verursacht werden ( z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes, des Grundgewebes, der Verlegung, der Nähte, der Fransen, der Steppfäden bei sogen. Allgäuer- u. Fellwollteppichen, ungenügende Echtheit von Färbungen, Einlaufen, Wellenbildung, frühere unsachgemäße Behandlung oder Lagerung u.a. verborgene Mängel sowie für Verfärbungen durch unechtes Polster- u. Einlegematerial). Offenkundig sind für uns auch die Angaben in einem „Teppichbodenverlegepass“, wenn ein solcher ordnungsgemäß vom Auftraggeber vorgelegt wird.

4. Rücktritt: Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung durch einfache Warenschau, die sich bei Teppichböden auch auf das Grundgewebe und die Verlegart bezieht, erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag infolge nicht offenkundiger Beschaffenheit ( Ziff. 2) unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand. Das gilt auch für Teppichböden und Polstermöbel, die in den Räumen des Auftraggebers gereinigt werden.

5. Mängel: Etwaige Beanstandungen müssen unverzüglich längstens innerhalb von fünf Tagen nach Durchführung der Reinigungsarbeit unter Vorlage der Quittung (Rechnung) an die Firma erfolgen. Ab dem sechsten Tag gilt die erbrachte Leistung als ordnungemäß ausgeführt und vom Auftraggeber abgenommen.

6. Haftung: Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 10-fachen unseres jeweiligen Preises für die Reinigung von Teppichen, Teppichböden u. Polstermöbeln. Eine etwaige Haftung wegen vorsätzlicher Beschädigung bleibt unberührt.

7. Zahlung: Die Zahlung erfolgt bis zu einer Auftragssumme von 1000,00 EUR netto bar unmittelbar nach Ausführung des Auftrages. Bei einer höheren Auftragssumme erfolgt eine Zahlung unmittelbar nach Rechnungsstellung spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftraggeber ohne weitere Benachrichtigung / Mahnung in Verzug. Wir berechnen dem Auftraggeber ab diesen Tag Verzugszinsen in Höhe von 6% p.A., die über unserem tatsächlichen Finanzierungsaufwand liegen.

8. Einverständnis des Kunden: Jeder Kunde erteilt mit Auftragserteilung seine Zustimmung, dass wir von den gereinigten Flächen/ Stücken Fotos anfertigen, welche wir zu Werbezwecken verwenden dürfen. Wir unterlassen die Verwendung der Fotos, wenn der Kunde aus wichtigen Grund schriftlich diesem Einverständnis widerspricht.

9. Sondervereinbarungen sind möglich, jedoch bedürfen Sie der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Der Aufraggeber erkennt die aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Erteilung des Auftrages uneingeschränkt an.

10. Der Gerichtsstand ist für beide Teile Dresden. Für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche und solchen Vertragspartnern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Ansprüche des Auftragnehmers, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist ausschließlich Gerichtsstand Dresden.

11. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder durch neue gesetzliche Bestimmungen unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, sofern der Vertragszweck noch erreicht werden kann. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Dresden Stand 2008